1. 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ausschließlich, unter Ausschluss aller anderen Bedingungen, die z.B. in den vom Kunden ausgehenden Dokumenten enthalten sind. Besondere Vertragsbedingungen zwischen dem Kunden und seinem Auftraggeber, die sich auf Fristen und Vertragsstrafen beziehen, werden von der LG-Beton niemals akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.1.2 Auf den gesamten Vertrag ist ausschließlich belgisches Recht anwendbar.  Die Anwendung internationaler Verträge, einschließlich des Wiener Kaufrechtsübereinkommens, ist ausdrücklich ausgeschlossen.1.3 Im Falle eines Rechtsstreits ist ausschließlich das Handelsgericht Antwerpen, Abteilung Tongeren, für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag zuständig.2. ANGEBOT – BESTELLUNG – BESTELLUNGSBESTÄTIGUNG2.1 Die Verkäufer und Mitarbeiter können die LG-BETON N.V. nicht verpflichten. Erst nach Unterzeichnung eines Bestellformulars durch den Kunden, das alle erforderlichen Adressangaben und Produktinformationen enthält, und nach Zusendung einer Auftragsbestätigung durch die LG-BETON N.V. ist eine Bestellung endgültig. 2.2 Ein Angebot bleibt für einen Zeitraum von 3 Monaten gültig, danach behält sich LG-BETON N.V. das Recht vor, es zu ändern. 2.3 Zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung sind alle Daten verbindlich. Der Käufer verpflichtet sich, LG-BETON Änderungen oder Ergänzungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.2.4 Angebote zu Ausschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn der Kunde dieses Angebot vor Öffnung der Preisangebote in einer Bestellung mit dem Vermerk „vorbehaltlich der Vergabe der Arbeiten“ schriftlich bestätigt.3. 3.1 Die technischen Spezifikationen, Anwendungsmöglichkeiten und Grenzen der angebotenen (bestellten) Produkte sind in den Produktblättern enthalten, die auf einfache Anfrage erhältlich sind. Diese Produktblätter sind integraler Bestandteil des Angebots oder des Bestellformulars, und LG-Beton NV verpflichtet sich, gemäß diesen Bestimmungen zu liefern. 3.2 Abweichungen von den im Angebot angegebenen Zahlen, Maßen und/oder Mengen sind immer verrechenbar; dies gilt auch für nicht ausdrücklich erwähnte Aussparungen und/oder Gießvorrichtungen. Die Mindestmenge, die pro Element zu berechnen ist, beträgt 3 m².3.3 Die Maße und Farben sind konform, jedoch werden zumutbare Abweichungen toleriert, entweder im Vergleich zu den Mustern oder von einer Lieferung zur nächsten. Hinsichtlich der Abmessungen und der Form entsprechen die Strukturelemente der Tabelle A (Wandelemente) der PTV 200 und der Tabelle 1 (Wände) der NEN 2889. In Bezug auf das ästhetische Erscheinungsbild entsprechen unsere Elemente der PTV 21-601, Ausgabe 2, 2001, § 6.1.2.2. Was die Dauerhaftigkeit betrifft, so entspricht der Beton unserer Elemente der Druckfestigkeitsklasse C35/45. Minimale Rissbreiten können auftreten und sind kein Grund zur Ablehnung der Platte, wenn die zulässige Toleranz der Umweltklasse XC3 nicht überschritten wird. Bei glattem, grauem Beton können Farbnuancen auftreten. LG-Beton NV ist dafür nicht verantwortlich, da wir Industriepaneele und keine Architekturpaneele anbieten. Ein perfektes ästhetisches Erscheinungsbild kann nur nach einer Lackierung oder Nachbehandlung erreicht werden, die von LG-Beton NV im Voraus als separater Zusatz zum Vertrag gegen eine Gebühr angeboten werden kann. LG-Beton NV kann nicht für Farbnuancen in den Paneelen verantwortlich gemacht werden. 3.4 Unter dem Einfluss von Temperaturschwankungen ist es möglich, dass sich die Paneele leicht wölben und dass die Verstärkung im Paneel arbeitet. Dies ist ein natürliches Phänomen, für das die LG-Beton NV nicht verantwortlich gemacht werden kann, solange die Platte die vorgegebenen Stabilitätsanforderungen in ihrer Anwendung erfüllt. Dies muss bei der Fertigstellung und Abdichtung des Gebäudes berücksichtigt werden. Bei isolierten Paneelen ist diese Krümmung noch ausgeprägter und kann sogar zur Rissbildung in der Außenschale führen. Die Verwendung von dunklen Farbtönen im Beton begünstigt dieses Phänomen. Risse können in isolierten Paneelen sowohl in der Innen- als auch in der Außenschale auftreten, was kein Grund für eine Ablehnung der Paneele sein muss, solange es keine Stabilitätsprobleme gibt. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.4. PREIS – PREISÄNDERUNG4.1. Der Vertrag kommt zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Preis zustande. Die Preise verstehen sich immer ohne Mehrwertsteuer und andere Abgaben. Die Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Kunden.4.2 Die vereinbarten Einheitspreise gelten nur für einen ungeteilten Auftrag.4.3 Bei Erhöhung von Preisbestandteilen zwischen dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und der Lieferung ist eine Preisanpassung vorzunehmen.LG kann, wenn ihr ein erheblicher Nachteil entsteht, vom Kunden eine Preisanpassung verlangen, indem sie sich auf Umstände beruft, die sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehen konnte und deren Folgen sie nicht beseitigen konnte, obwohl sie bereits die dafür erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Als solche Umstände sind unter anderem zu betrachten: wirtschaftliche Umstände wie eine Erhöhung der ordentlichen oder außerordentlichen Ausgaben jeglicher Art. Ein Nachteil gilt als erheblich, sobald sein Umfang mindestens 2,5 % des Preises beträgt. In Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den Parteien über diese Preisänderung ist die LG-Beton NV von Rechts wegen befugt, ihre Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag einseitig per Einschreiben zu kündigen, ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein. LIEFERUNG – LAGERHALTUNG5.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, gelten die Waren als „frachtfrei Oudsbergen (Meeuwen)“ oder, je nach Art des Produkts, „frachtfrei Bree“ verkauft. Unter „Lieferung“ wird in jedem Fall die „Bereitstellung auf dem Gelände der LG-BETON N.V. in Oudsbergen (Meeuwen) oder in Bree“ verstanden. Liefer- und Montagetermine werden nur zu Informationszwecken angegeben und sind daher für LG-Beton NV nicht verbindlich. Im Falle höherer Gewalt ist die LG-Beton NV berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Ausführung zu verschieben, ohne zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet zu sein. Als höhere Gewalt gelten unter anderem (aber nicht ausschließlich)  Krieg, Mobilmachung, Streik, Aussperrung, Witterungseinflüsse, Maschinenausfall, Feuer, Explosionen und alle anderen Ursachen, die eine regelmäßige Lieferung durch unsere Lieferanten, die für eine normale Produktion notwendig ist, verhindern.  Die Liefer- und Ausführungsfrist beginnt frühestens nach schriftlichem Eingang aller für die vollständige Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben und der Begleichung der Vorausrechnung.5.3. Der Kunde wird benachrichtigt, sobald die Ware in den Geschäftsräumen der LG-BETON N.V. in Oudsbergen (Meeuwen) oder in Bree, per Fax oder per E-Mail zur Abholung oder Lieferung bereitsteht.5.4. Wenn die Ware nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der im vorstehenden Artikel genannten Mitteilung abgeholt wurde, wird der Restbetrag der produzierten Platten in Rechnung gestellt, und ab 45 Kalendertagen werden die Lagerkosten für die belegte Lagerfläche pro angefangene Woche mit 3,25 €/m² berechnet.6. VERKEHR6.1. Transport durch den Kunden6.1.1 Die Anlieferung der Produkte und Platten erfolgt bei der Verladung im Werk unter der Verantwortung des Kunden oder seines Transporteurs.6.1.2 Der Kunde oder sein Transporteur vermerkt alle sichtbaren Mängel auf dem Lieferschein, bevor er das Werk verlässt.  Ein festgestellter reparabler Schaden kann nicht zur Ablehnung des Elements führen.6.1.3 Der Transport geht zu Lasten des Kunden, ebenso wie das Abladen am Standort. Reparaturfähige Schäden, die während des Transports oder der Montage entstanden sind, können nicht zur Ablehnung des Elements führen.6.1.4 Alle nach der Lieferung auszuführenden Reparaturen, bei denen es sich um Schäden handelt, die auf produktionsfremde Ursachen zurückzuführen sind oder zuvor auf dem Lieferschein mitgeteilt wurden, werden mit 67 €/Std. zuzüglich Reise- und Materialkosten berechnet.6 .1.5 Ketten, Spanngurte und Schraubenschlüssel sowie Stützen/Böcke/Seile sind vom Kunden bereitzustellen und nicht bei LG-BETON NV erhältlich.6.2 Transport durch LG-BETON NV6.2.1 LG-Beton NV ist nur für den Transport verantwortlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Ein Preis für den Transport ist auf Anfrage erhältlich. Der Preis wird pro Transport von maximal 25 Tonnen angegeben.  Im Transportpreis sind 90 Minuten Entladezeit inbegriffen, Hebehaken zum Entladen werden immer vom Kunden gestellt. Zusätzliche Wartezeiten werden mit 75,00 €/Stunde berechnet.  Wenn der LKW nicht entladen werden kann, wird der Anhänger am Standort abgekoppelt und ein Aufpreis berechnet.6.2.3 Der Kunde garantiert die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit der Standorte.6.2.4 Das Abladen erfolgt unter der Verantwortung des Kunden. Sichtbare Mängel sind vom Auftraggeber vor dem Abladen auf dem Lieferschein zu vermerken.6.2.5 Reparierbare Schäden können nicht zur Ablehnung des Elements führen.6.2.6 Alle nach der Lieferung auszuführenden Reparaturen, die sich auf Schäden beziehen, die auf produktionsfremde Ursachen zurückzuführen sind oder vorab auf dem Lieferschein gemeldet wurden, werden mit 67 €/Std. zzgl. Fahrt- und Materialkosten berechnet.6.2.7 Nachlieferungen oder Zusatzaufträge werden immer auf der Basis einer vollen Ladung (mindestens 25 t) berechnet.7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN7.1 Es wird stets ein Vorschuss von mindestens 20% in Rechnung gestellt, der innerhalb von 8 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen ist.7.2 Solange der vereinbarte Vorschuss nicht vollständig eingegangen ist, wird kein Auftrag in Produktion genommen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen kann jede Lieferung ohne Entschädigung ausgesetzt werden.7.3 Jede Rechnung, deren Betrag am Fälligkeitstag nicht oder nicht vollständig beglichen wurde, wird automatisch um eine Pauschalentschädigung in Höhe von 15 % des geschuldeten Betrags, höchstens jedoch 2.500 €, erhöht, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Darüber hinaus werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen auf den nicht gezahlten Betrag fällig, die nach dem vom Gesetzgeber im Rahmen des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr festgelegten Zinssatz berechnet werden. Die verspätete Zahlung einer Rechnung hat zur Folge, dass andere Rechnungen, für die ein Zahlungsziel eingeräumt wurde, ohne vorherige Inverzugsetzung auf Verlangen fällig werden.7.4 Die LG-BETON NV behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen sowohl vor als auch während der Ausführung des Vertrages zu ändern, wenn sich herausstellt, dass die Kreditwürdigkeit für die zu liefernden Waren nicht ausreicht.7 7.6 Alle Rechnungen sind am Sitz der LG-BETON NV in Oudsbergen (Meeuwen) zahlbar. 7.7 Beanstandungen berechtigen den Kunden in keinem Fall zu einem Zahlungsaufschub. 8. 8.1 Die LG-BETON NV behält sich das volle Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der in Rechnung gestellten Preise, eventueller Zinsen, Schäden und Kosten vor. .2 Ungeachtet des Eigentumsvorbehalts geht die Gefahr in Bezug auf die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung, spätestens jedoch 8 Tage nach der in Artikel 3 genannten Mitteilung, auf den Kunden über, es sei denn, die LG-BETON NV ist für die nicht rechtzeitige Abholung der Waren verantwortlich.9. REKLAMATIONEN – RÜCKNAHME9.1 Die gekaufte Ware muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Wenn die Waren auf andere Weise verwendet werden, kann LG-BETON NV unter keinen Umständen für die Garantie haftbar gemacht werden. 9.2 Nichtkonformitäten und sichtbare Mängel müssen LG-BETON NV (klachten@lgbeton.eu) spätestens 8 Kalendertage nach der Abholung der Waren bei LG-BETON NV oder der Lieferung durch LG-BETON NV und vor der weiteren Verarbeitung oder Behandlung der Waren mitgeteilt werden;
    9.3 Jede Reklamation wegen versteckter Mängel muss vom Kunden innerhalb von 2 Monaten nach Auftreten des Mangels eingereicht werden, andernfalls ist die Reklamation gemäß Artikel 1648 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches unzulässig. 9.4 Im Falle einer Haftung der LG-BETON NV hat der Kunde die Wahl, die mangelhafte Ware zu ersetzen oder eine Entschädigung dafür zu zahlen. Dieser Schadenersatz entspricht höchstens der Auftragssumme oder dem Wert der betreffenden Paneele, ohne Mehrwertsteuer, Installation, Montage, Transport usw. Sonstige Folgeschäden, die dem Kunden oder einem Dritten entstehen, sind nicht ersatzfähig. Jegliche Haftung von LG-BETON NV ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Schaden durch das Zusammentreffen eines Produktfehlers und eines Verschuldens des Geschädigten oder einer Person, für die der Geschädigte verantwortlich ist, verursacht wurde.9.5 LG-BETON NV haftet weder für eine nicht normale Nutzung oder Wartung noch für die vom Kunden bei der Bestellung schriftlich angegebenen Spezifikationen; LG-BETON NV ist niemals verpflichtet, eine umfassendere Garantie zu gewähren als die des Herstellers oder Lieferanten der verwendeten Materialien.9 .6 Die LG-BETON NV weist außerdem ausdrücklich auf die folgenden Phänomene hin, für die sie keine Garantie übernimmt und für die sie niemals vor Gericht haftbar gemacht werden kann: mögliche Eisenkörner in den Produkten (Feuersteinelemente) und für die möglichen Folgen davon die branchenüblichen Toleranzen, wie sie in den T.V. der W.T.C.B., B.N. B 06-010, P.T.V. 212 vorgesehen sind. Festigkeits- oder Feuchtigkeitstests können auf Kosten des Kunden durchgeführt werden. Abmessungen und Gewichte werden immer nur annähernd angegeben, und LG kann nicht für Farbunterschiede verantwortlich gemacht werden, die auftreten können, wenn die Paneele in unterschiedlichen Zeiträumen hergestellt wurden. Siehe auch Punkt Produktspezifikationen und Toleranzen.10. 10.1 Wenn der Kunde die Waren nicht innerhalb von 90 Kalendertagen nach der in 5.3 genannten Mitteilung abnimmt, kann die LG-BETON NV den Vertrag auf Kosten des Kunden auflösen. Unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens ist neben dem Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % fällig.10.2 Im Falle einer Kündigung des Vertrages durch den Kunden vor der Produktion ist eine Entschädigung in Höhe von 35 % des Vertragswertes an die LG-BETON NV zu zahlen.11. VERARBEITUNG PERSÖNLICHER DATEN 11.1 LG-BETON NV sammelt und verarbeitet die vom Kunden erhaltenen Identitäts- und Kontaktdaten, die sich auf den Kunden selbst, sein Personal, seine Angestellten, Beauftragten und andere nützliche Kontakte beziehen. Die Zwecke dieser Verarbeitungen sind die Ausführung dieses Vertrags, die Kundenverwaltung, die Buchhaltung und Direktmarketingaktivitäten wie die Zusendung von Werbe- oder Handelsinformationen. Die rechtlichen Gründe sind die Ausführung des Vertrages, die Erfüllung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen (wie die 30bis-Erklärung der Arbeiten) und/oder das berechtigte Interesse der LG-BETON NV.  Für Direktmarketingzwecke per E-Mail (z.B. Newsletter oder Einladungen zu Veranstaltungen) erteilt der Kunde der LG-BETON NV ebenfalls seine ausdrückliche und freie Zustimmung zur Verwendung seiner personenbezogenen Daten. Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche ist die LG-BETON NV mit Sitz in Weg op Bree 125, 3670 Oudsbergen und der Unternehmensnummer BE0411. 933.36311.2 Die vorgenannten personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung verarbeitet und nur insoweit an Auftragsverarbeiter, Empfänger und/oder Dritte weitergegeben, als dies für die vorgenannten Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualisierung der persönlichen Daten, die er LG-BETON NV zur Verfügung stellt, verantwortlich und verpflichtet sich, die Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung in Bezug auf die Personen, deren persönliche Daten er an LG-BETON NV weitergegeben hat, sowie in Bezug auf alle möglichen persönlichen Daten, die er von LG-BETON NV und seinen Mitarbeitern, Angestellten und Beauftragten erhalten würde, strikt einzuhalten. 11.3 Der Kunde bestätigt, dass er über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie über seine Rechte auf Einsichtnahme, Berichtigung, Löschung und Widerspruch angemessen informiert wurde. Für weitere Einzelheiten verweist LG-BETON NV ausdrücklich auf den Datenschutzhinweis, der auf der Website von LG-BETON NV zu finden ist. Der Kunde bestätigt, diesen Datenschutzhinweis zur Kenntnis genommen zu haben und seinen Inhalt zu akzeptieren.